Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.V.
Wissenswertes von A-Z

Diese Informationen stellen nur einen kurzen, mitunter auch nicht vollständigen Abriss dar.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Bundeskleingartengesetz, der Gartenordnung oder anderen entsprechenden Quellen. 


Anbaufläche


 Ein Drittel der gesamten Fläche des Gartens ist der kleingärtnerischen Nutzung zuzuordnen, das heißt es muss der Anbau von Obst, Gemüse und Blumen erfolgen. Hochbeete und Gewächshäuser zählen als Sonderanbaufläche.




Aufbaustunden, Arbeitseinsatz


Gemeinschaftliche Aufbaustunden sind Teil des Vereinslebens. 

Wieviele Aufbaustunden für den Verein abzuleisten sind und wie hoch die 

Ersatzleistung ist, regelt jeder Verein selbständig in seiner Mitgliederversammlung. 

Dies kann abhängig von Vereinsgröße und Umfang der nötigen Arbeiten zum Teil 

stark variieren.



Auszeichnung für langjährige Mitglieder


Ein Vereinsmitglied hat sich durch langjährige Vorstandsarbeit und Einsatz für das 

Kleingartenwesen in Magdeburg hervorgehoben? Das verdient unsere Anerkennung. 

Auf Grundlage unserer Auszeichnungsordnung haben wir die Möglichkeit Ihrem 

Mitglied eine Ehrung zukommen zu lassen.


Baumschutzsatzung, Heckenschnitt


Vom 1. März bis zum 30. September eines Jahres ist das Fällen von Bäumen 

und Sträuchern nicht gestattet. In dieser Frist dürfen Sie schonende Form- und 

Pflegeschnitte, sowie Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Bäumen durchführen.

Weitere Informationen finden Sie bspw. auf der Homepage der LHS Magdeburg

https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/index.php?La=1&object=tx,37.3108.1



Bundeskleingartengesetz


Das Bundeskleingartengesetz bildet die Rechtsgrundlage für das Kleingartenwesen in Deutschland. 

Ergänzt wird es durch die Gartenordnung des Verbandes der Gartenfreunde Magdeburg e.V.





DSGVO,  Europäischen Datenschutz-GrundverordnungDatenschutz


Gemäß der Europäischen DSGVO haben Vereine die Pflicht, personenbezogene Daten zu schützen. 

Zu Personenbezogene Daten gehören beispielsweise Namen, Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und Zahlungsinformationen. Vereine dürfen Daten nur für die Zwecke verarbeiten, 

für die sie gesammelt wurden und müssen ihre Mitglieder über die Verarbeitung ihrer Daten informieren. 

Die Verarbeitung und Speicherung muss ordnungsgemäß dokumentiert und verwaltet werden. 

Es ist auch wichtig, dass sie die Einwilligung der betroffenen Person einholen, bevor sie deren Daten verarbeiten. 

Die Speicherung von Mitgliedsdaten auf einem privatem PC wird hierfür nicht empfohlen und ist auch durch die 

DSGVO verboten. Für die Vereinsarbeit empfehlen wir den Erwerb eines Vereinslaptop und eine externe Datensicherung.

Weitere Informationen bspw. auf https://www.datenschutz.org/verein/


Ehrenamt


In unseren Kleingärtnervereinen arbeiten die Vorstände ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Sie sind notwendig für einen reibungslosen Ablauf und unverzichtbar. Für ihre ehrenamtliche Arbeit kann seitens eines Kleingärtnervereins eine Aufwandsentschädigung als Ehrenamtspauschale gezahlt werden. 

Weitere Informationen finden Sie bspw. auf der Homepage "Deutsches Ehrenamt"

https://deutsches-ehrenamt.de/ehrenamt/



Elektro- und Wasserversorgung


Die Strom- und Wasserversorgung in Gartenvereinen muss  zuverlässig und sicher funktionieren.  Alle elektrischen Anlagen sollten regelmäßig von einem qualifizierten Elektriker überprüft werden. In Vereinen mit älteren Anlagen sollten elektrische Geräte mit Bedacht eingesetzt werden. Elektro- und Wasserzähler müssen geeicht und zur Verrechnung zugelassen sein. Eichfristen sind einzuhalten (Elektrozähler mit Läuferscheibe 16 Jahre, Elektrozähler elektronisch 8 Jahre, Kaltwasserzähler 6 Jahre). Ausführliche Informationen gibt es bspw. auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen https://www.agme.de/ 



Entsorgung abflusslose Sammelgrube


Zur Errichtung und zum Betreiben einer abflusslosen Sammelgrube (Fäkalientank mit DIBt-Zulassung)  ist ein Entwässerungsantrag an den Verband der Gartenfreunde Magdeburg e.V. zur Weiterleitung an den Städtischen Abwasserbetrieb (SWM) zu richten. Vor Errichtung ist die Zustimmung des Vereins, des Zwischenpächters 

(Verband der Gartenfreunde)sowie die Genehmigung der SWM einzuholen. 

Den Antrag finden Sie in der Rubrik "Formulare" oder direkt auf der Homepage der SWM:

https://www.sw-magdeburg.de/fileadmin/Downloads/Produkte/Abwasser/entwaesserungsantrag_abflusslose_sammelgrube.pdf


Sammelgruben sind regelmäßigen dokumentierten Dichtigkeitsprüfungen zu unterziehen. 



Fachanwalt


Ein Fachanwalt steht unseren Vereinsvorständen regelmäßig zu Beratungszwecken zur Verfügung.

Hierfür ist ein Termin zu vereinbaren. Bitte teilen Sie uns auch vorab Ihr Anliegen mit. 





Fachberater


Mitglieder unserer Kleingärtnervereine können an unseren Lehrgängen teilnehmen. 

In mehreren etwa 2-stündigen Vorträgen informiert Sie unser Stadtfachberater in allen Fragen des 

Kleingärtnerwesens. Er gibt Tipps für die Planung des Gartens, der Gestaltung der Pflanzflächen und 

berät zu geeigneten Pflanzen, deren Pflege und Schädlingsbekämpfung.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Die Termine für die Fachberaterschulungen finden Sie unter dem Menüpunkt "Schulungen".



Feuer, Osterfeuer, Brauchtumsfeuer


Feuerkörbe und -schalen dürfen zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Dabei darf nur abgelagertes 

unbehandeltes Holz, also kein Unrat verbrannt werden. Für Vereinsveranstaltungen (ohne öffentlichen Zugang) 

am Ostersonnabend sind Osterfeuer auf Gemeinschaftsanlagen gestattet. 

Die Feuerwehr sollte jedoch vorab informiert werden.




Freie Gärten


Auf unserer Homepage finden Sie einen Teil der freien Gärten in Magdeburg. Viele Vereine nutzen 

auch Tauschbörsen im Internet oder informieren per Aushang.  

Vereinsvorstände können über den Mitgliederbereich freie Gärten melden. Alternativ nutzen Sie bitte

das Formular unter der Rubrik "Formulare" oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Meldung an

info@gartenfreunde-md.de



Gartenordnung


Die Gartenordnung präzisiert die Vorschriften aus dem Bundeskleingartengesetz, sowie Rechte und 

Pflichten der Gemeinschaft im Kleingärtnerwesen des Verbandes der Gartenfreunde Magdeburg e.V.

Die Gartenordnung finden Sie in der Rubrik "Formulare"




Gewächshaus


Die Errichtung eines Gewächshauses bis 6m² ist gestattet. 

Eine Zustimmung zum Bau ist beim Vorstand des Kleingärtnervereins einzuholen.





Grünschnitt-Container


Die Landeshauptstadt Magdeburg bietet ihren EinwohnerInnen die Möglichkeit der kostenfreien

Bereitstellung von 7 m³ (4 Haushalte) bzw. 10m³ (5 Haushalte) Grünschnittcontainern. 

Diese können über das Formular bei der städtischen Abfallwirtschaft bestellt werden. 

Die Abfuhr gilt als Ersatz für eine gebührenfreie Sperrmüllabfuhr (2m³) pro Jahr.

Den Antrag finden Sie in der Rubrik "Formulare"



Kaminofen


Feuerungsanlagen, die vor dem 3.10.1990 installiert wurden, dürfen im Rahmen des Bestandsschutzes 

weiter betrieben werden. Dies jedoch nur in unveränderter Form, so dürfen also z.B. Rauchabzüge nicht 

durch neue ersetzt werden. Eine Genehmigung der Anlage  und die gesetzlich vorgeschriebenen 

Kehrbescheinigungen müssen vorliegen. 



Kassierer, Kassenwart, Schatzmeister


Der Kassierer ist ein wichtiger Bestandteil in jedem Vorstand. Er verwaltet das Vereinsvermögen und hält 

alle Änderungen im Kassenbuch schriftlich fest. Er kümmert sich um den nötigen Zahlungsverkehr und erstellt die 

Jahresberichte des Vereins. Außerdem fertigt er die Steuererklärung des Verein an.




Kleingärtnerische Nutzung 


Die kleingärtnerische Nutzung bezieht sich auf den Eigenanbau von Gemüse, Obst, Blumen und 

anderen Pflanzen in kleinen Mengen. Sie darf ausschließlich nichterwerbsmäßig stattfinden.





Kündigung, Kündigungsfrist


Pächter müssen den Pachtvertrag und ihre Mitgliedschaft vor Abgabe des Gartens beim Vorstand 

des KGV schriftlich kündigen. Die Kündigung muss am 3. Werktag im Juli beim Verein eingegangen

 sein und ist zum 30.11. des Jahres gültig.
Eine Kündigung durch den Verpächter wegen Verstößen kann nur durch den Verband der Gartenfreunde, 

nach Antrag des Vereinsvorstandes, ausgesprochen werden.



Laube, Größe, Bestandsschutz


Die Errichtung einer Laube bis 24 Quadratmeter Grundfläche ist möglich. Diese darf nicht zum 

dauerhaften Wohnen geeignet sein. Größere Lauben haben Bestandsschutz wenn Sie vor 

Oktober 1990 errichtet worden, dürfen dann jedoch ein keiner Weise verändert werden

Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Laubengröße und Solaranlagen".



Laubenversicherung


Wir empfehlen für jeden Pachtgarten den Abschluss einer Laubenversicherung (auch für nicht verpachtete Parzellen). Diese schützt Ihren Eigentumsgegenstand vor Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel, Leitungswasser, etc. und kann individuell gestaltet werden. Da gerade die Kosten für Brandschuttbeseitigung in den letzten Jahren stark gestiegen sind, sollten hierfür mindestens 10Tsd. Euro als Deckungssumme berücksichtigt werden.
Es gibt verschiedene Versicherungsanbieter, der Verband der Gartenfreunde bietet einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer. Anträge erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.



Mitgliedsbeitrag


Mitglieder eines Gartenvereins zahlen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe legt der jeweilige 

Verein durch Beschluss der Mitgliederversammlung fest. Außerdem zahlen Vereinsmitglieder einen jährlichen Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft des Vereines im Verband der Gartenfreunde Magdeburg. Im Jahr 2024 beträgt der Beitrag 30 Euro und erhöht sich im Jahr 2025 auf 36 Euro (hiervon erhält der Landesverband der Gartenfreunde Sachsen-Anhalt einen Anteil).



Pächterwechsel


Der Pachtvertrag regelt klar, was bei einem Pächterwechsel zu beachten ist. Nach der fristgerechten Kündigung (muss spätestens am 3. Werktag im Juli schriftlich beim Verein eingegangen sein) findet eine Wertermittlung statt. Es gibt ein Protokoll, in dem ggf. auch auf Mängel hingewiesen wird. Da nur der Grund und Boden gepachtet ist, gehört alles andere was sich im Garten befindet dem Pächter. Hat der Verein einen Nachfolger für den Garten, können diese Sachen dem Nachfolger verkauft werden (Kaufvertrag). Ein Anspruch auf den Wert aus der Wertermittlung gibt es nicht. Für die Weitergabe der Parzelle ist allein der Verein zuständig. Dieser bestimmt, wen er als neuen Pächter aufnimmt. Gibt es keinen Nachfolger oder möchte man sein Eigentum behalten, kann man es mitnehmen und den Garten beräumt zurückgeben. Das ist natürlich schwierig bei Laube oder Bäumen. Ist kein Nachfolger vorhanden, muss mit dem Verein ein Vertrag abgeschlossen werden, der regelt, wer sich bis zu einem Neupächter um den Garten kümmert und die Versicherung zahlt. Sollte sich kein Nachfolger finden, ist unter Umständen eine Räumung der Parzelle auf Kosten des letzten Pächters notwendig. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig zusammen mit dem Vereinsvorstand um den Pächterwechsel.



Pachtvertrag


Wer einen unserer Kleingärten pachten möchte, benötigt einen Pachtvertrag. Dieser regelt und präzisiert, 

zusätzlich zum Bundeskleingartengesetz, alle wichtigen Punkte, die bei der Pacht eines Kleingartens zu 

beachten sind.




Pflanzen im Kleingarten 


Grundsätzlich ist es natürlich jedem Kleingärtner überlassen, welche Pflanzen in welchem Umfang angebaut werden. Einheimische Pflanzen sollten zum Erhalt der Insektenvielfalt natürlich bevorzugt werden. Auch müssen Obstgehölze, Beerensträucher, Gemüse und Blumen Bestandteil sein. Nicht gestattet ist hingegen das Pflanzen von Ziergehölzen, die größer als 3m werden. Ebenso verboten sind Wald- und Nussbäume. Der Cannabisanbau im Kleingarten ist ebenso verboten (siehe News vom 28.03.2024), wie das pflanzen von invasiven Neophyten.

Weiterer Details bspw. unter  https://www.bund.net/themen/tiere-pflanzen/invasive-arten/neophyten/



Pool, Wasser- und Badebecken


Es dürfen freistehende Pools aufgebaut werden, deren maximale Größe von 3,60 m im Durchmesser 

und 0,90 m in der Höhe nicht überschreitet. 





Ratenzahlungsvereinbarung


Kann ein Schuldner seine Rechnungssummer nicht auf einmal bezahlen, kann mittels einer Ratenzahlungsvereinbarung festgelegt werden, dass der Schuldner seine Schuld über einen festgelegten Zeitraum in mehreren Teilzahlungen begleicht. Sie muss Angaben zur Laufzeit der Vereinbarung, zu Gläubiger und Schuldner, der Höhe der Schuld und der Raten, sowie der Fälligkeit der Raten beinhalten. Auch muss geregelt sein, was geschieht, wenn eine Rate nicht gezahlt wird oder die Vereinbarung vorab beendet werden soll.

Ratenzahlungsvereinbarungen sollten, zur Entlastung der Vereinskassierer, stets eine Ausnahme bleiben.



Revision, Kassenprüfer


Kassenprüfer überprüfen ehrenamtlich 1-2x jährlich die Bargeldgeschäfte und Barbelege eines Vereins, aber auch, ob die Einnahmen und Ausgaben richtig zugeordnet wurden und Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß eingegangen sind. Sie sind unabhängig vom Vereinsvorstand, haben aber das Recht an deren Sitzungen teilzunehmen.




Rücklagenbildung 

 

Rücklagenbildung ist eine wichtige Strategie für Gartenvereine, um sich auf unerwartete Ereignisse vorzubereiten. Sie sichert den Verein ab, um in Notsituationen Handlungsfähig zu bleiben, ermöglicht dem Verein aber auch, eine Reserve an finanziellen Mitteln für zukünftige Projekte zur Verfügung zu stellen. Ziel und Höhe der Rücklagen beschließt die Mitgliederversammlung. Sie ist mit einem Ziel befristet.



Satzung


Eine Satzung im Kleingärtnerverein regelt die Ziele und Aufgaben des Vereins, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Mitgliedschaft und deren Beendigung, die Beschlussfassung und die Finanzierung des Vereins. Wir empfehlen die Nutzung unserer Mustersatzung. Diese finden Sie in der Rubrik "Formulare"




Solaranlage, Photovoltaik


Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Laubengröße und Solaranlagen"






Solidargemeinschaft Straßenreinigung


Auf dem Verbandstag 1994 wurde die Solidargemeinschaft Straßenreinigung beschlossen. Die gesamten Straßenreinigungsgebühren, welche die Stadt Magdeburg dem Verband für alle Kleingärten in Rechnung stellt, werden gleichmäßig auf alle verpachteten Kleingärten aufgeteilt. Somit zahlen alle Kleingärtner eine sozial verträgliche kleine Gebühr und einzelne Kleingärtnervereine die bis zu 3stellige Gebühren (pro Parzelle) entrichten müssten, werden entlastet.



Streitigkeiten 


Bitte versuchen Sie Streitigkeiten innerhalb Ihres Vereins zu beenden, indem Sie mit Hilfe Ihres Vorstandes die Situation deeskalieren, miteinander kommunizieren und Lösungen finden. Sollte es partout keine Einigung geben, stehen wir Ihrem Vorstand, im Ernstfall auch mit einem Anwalt, zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin in der Geschäftsstelle und teilen Sie uns vorab Ihr Problem mit.



Übergabeprotokoll 


Das Übergabeprotokoll ist ein Dokument, das die Details der Übergabe von einem Pächter an einen anderen protokolliert. Es kann sowohl vom abgebenden als auch vom neuen Pächter schriftlich aufgesetzt werden. Mit dem Protokoll wird sichergestellt, dass alle Parteien die Bedingungen der Übergabe kennen und verstehen.


Ein Übergabeprotokoll (Beispiel) finden Sie in der Rubrik "Formulare"




Verbandstag


Der Verbandstag ist das oberste Beschlussorgan unseres Verbandes der Kleingärtnervereine. 

Er findet alle 4 Jahre statt. Ihm gehören mit Stimmrecht die Mitgliedsvereine, sowie die Vorstände 

des Verbandes an. Er wählt die Mitglieder des Vorstands, stellt die Jahresabschlüsse fest und 

beschließt die Haushaltspläne des Verbandes.




Verkehrssicherungspflicht


Ein Gartenverein muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das Vereinsgrundstück stets sicher ist und alle relevanten Vorschriften eingehalten werden. Dazu gehört beispielsweise das Einhalten der gesetzlichen Vorschriften zum Verkehrsschutz, wie das Schließen von Zäunen und das Aufstellen von Warnschildern, aber auch deren Wartung. Auch die Verkehrssicherung von Gehölzen zählt zu Pflichten des Pächters.



Vorstand


Für einen reibungslosen Vorstandswechsel, gilt es einiges zu beachten. Wir empfehlen einen Blick auf das Internetangebot „Deutsches Ehrenamt"

https://deutsches-ehrenamt.de/vorstandswechsel-vorstandsnachfolge/





Wertermittlung


Die verpflichtende Wertermittlung bei Pächterwechsel soll nicht (nur) den zu erwartenden Verkaufserlös des Gartens festlegen. Sie wird auf Basis der Wertermittlungsrichtlinie von geschulten Wertermittlern durchgeführt und hält den Gartenzustand der vorhandenen Anpflanzungen und Bebauungen fest. Die Kontaktdaten erhalten sie in der Geschäftsstelle.